Der Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter (SWA) e. V. - Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - versteht sich als Verbraucherschutzinstanz und setzt sich für die Qualitätssicherung in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ein.
Der SWA e. V. unterstützt darüber hinaus die Interessen von Menschen mit Demenz und Projekte, Wohn- und Betreuungsformen, die dazu dienen, diesen Menschen ein würdiges und ihrer Situation angemessenes Leben zu ermöglichen.
Der SWA e. V. bietet regelmäßige Austausch-, Informations- und Vernetzungstreffen für Angehörige, rechtliche Betreuer/-innen und Interessierte für Menschen (nicht nur) mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Die Termine der Jour fixes für 2013 finden Sie HIER
Service-Angebot:
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Dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: verein@swa-berlin.de
Obwohl das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ab 1.1.2013 in Kraft tritt, sehen sich weder die Bundesregierung noch der Senat von Berlin in der Lage, kurzfristig mitzuteilen, wie die Maßnahmen des Gesetzes, die ambulant betreute Wohngemeinschaften betreffen, praktisch umgesetzt werden sollen.
Deswegen können wir an dieser Stelle nur über die gesetzlichen Neuerungen berichten. Wie Sie zu ihrem Recht und zu den Ihnen ab 1.1.2013 zustehenden finanziellen Mitteln kommen, können wir erst zu einem späteren Zeitpunkt erklären. Mehr erfahren Sie hier
Ab 1.1.2013 können die Pflegedienste in Berlin Investitionspauschalen bei ihren Klienten verlangen. Dies ist in anderen Bundesländern schon lange möglich, Berlin zieht jetzt nach.
Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie diesbezügliche Schreiben von Ihrem Pflegedienst erhalten. Der Pflegedienst kann ab 1.1.2013 auf die monatliche Abrechnung für Pflegeleistungen eine Pauschale von 2,5 % für betriebsnotwendige Ausgaben draufschlagen, um damit z. B. seine Kosten für Büromiete, Pacht, Nutzung oder Mitnutzung von Gebäuden zu decken.
Wohlgemerkt, es geht hier nur um die Kosten für Verwaltungsgebäude des Pflegedienstes, nicht um die Gebäude z. B. für eine Pflege-Wohngemeinschaft. In begründeten Einzelfällen kann die Pauschale auch über 2,5 % liegen. Dazu führt der Senat gerade Verhandlungen mit jedem einzelnen Pflegedienst. Nur bei abgeschlossener Verhandlung kann im Bedarfsfall die Erstattung der Kosten über den Sozialhilfeträger (den Bezirk) über Hilfe zur Pflege erfolgen.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt.
Häufig gestellte Fragen hierzu beantwortet die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wie folgt "Häufig gestellte Fragen zu Investitionskosten..."
Weitere Informationen finden Sie unter:
SWA e. V.
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