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Texte und Berichte

 

Debatte zum Wohnteilhabegesetz

 

Das Wortprotokoll vom 21. 1. 2010 der Debatte im Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Entwurf des Wohnteilhabegesetzes zum Download hier.

 

 

Artikel:

Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften

Leben und begleitet werden in einem gemeinsamen Zuhause

 

Dieser Artikel ist ein Ausschnitt aus einem Leitfaden zur Struktur- und Prozessqualität für die "Ambulante Betreuung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften", den die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. im Juni 2005, unterstützt durch das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, herausgegeben hat.

Bestelladresse (5,00 € plus Porto): Stephensonstr. 24-26 14482 Potsdam

Fax: 0331/ 740 90 08;

E-Mail: beratung@alzheimer-brandenburg.de

 

 

Neue Finanzierungsstruktur in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Menschen ab 01.09.2005

 

Seit dem 1.9.2005 gelten neue Leistungeskomplexe für die Pflege und Betreuung in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.

 

Davor wurden die Kosten nach dem individuellen Bedarf jedes einzelnen anhand der sogenannten "Module" berechnet.

Seit 1.9.2005 gelten einheitliche Tagessätze für alle Bewohner unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe.

 

Allerdings sollen die neuen Tagessätze in der Regel gebunden werden an pflegebedürftige Menschen der Pflegestufe 2 und höher.

 

Bei Pflegestufe 1 ist anstelle der neuen Tagessätze auch weiterhin die Abrechnung über die bisherigen Einzelleistungskomplexe wählbar.

 

Konkret gelten 2 neue Leistungskomplexe:

der Leistungskomplex 19 (77,99 €), der alle bisher gültigen Leistungskomplexe der Pflegeversicherung beinhalten soll und der Leistungskomplex 38 (17,85 €), der ergänzend die Leistungen, die das Sozialhilferecht vorsieht, abdecken soll.

 

Beide Leistungskomplexe zusammen ergeben dann entsprechend den Tagessatz von 95,84 €.

 

So betragen die Pflege- und Betreuungskosten einheitlich in Berlin im Monat durchschnittlich 2.875,20 €.

 

Bei Abwesenheit von mehr als 6 Stunden wird der LK 19 a mit 38,98 € berechnet.

 

Die ausführliche Vereinbarung im Schreiben der Landesverbände der Pflegekassen, damals noch mit anderen Beträgen, finden sie hier.

 

 

Fachtag "Ambulant betreute Wohngemeinschaften" in München

 

Das Referat am 23.01.2007 von Annette Schwarzenau wurde per Video aufgenommen, das Sie sich hier ansehen können.