Pressemitteilung des Bundessozialgerichts bezgl. Wohngruppenzuschlag § 38a SBG XI

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. September 2020 in drei Revisionsverfahren über den Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a Sozialgesetzbuch Elftes Buch - SGB XI - für pflegebedürftige Bewohner von Wohngruppen entschieden (Aktenzeichen B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R, B 3 P 1/20 R). Die sämtlich den Zuschlag ablehnenden Urteile der Landessozialgerichte sind aufgehoben worden.